Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des ZDF Channel Brandguide Portals („Brandguide“). Weitere Informationen zum ZDF finden Sie in unserem Impressum.
1.2. Die über den Brandguide angebotenen, bereitgehaltenen, erbrachten oder sonstigen Informationen/Materialien richten sich nur nach diesen Nutzungsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen, gleich welcher Art, finden keine Anwendung.
2. Geltungsbereich und Funktionen, Rechte und Pflichten
2.1. Der Brandguide richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter des ZDF oder zusammengehörender Unternehmen oder der vom ZDF berechtigten Partneragenturen und anderen Dienstleistern des ZDF (im Folgenden: “Nutzer”) und enthält verbindliche und einheitliche Corporate-Design-Vorgaben zur Nutzung von Designelementen, Markenwerten, sowie Anwendungen des ZDF und Anleitungen, Ansichten und Beispiele dazu.
2.2. Zur Nutzung aller Funktionen des Brandguides müssen Nutzer sich mit einer gültigen, beruflichen E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten, sicheren Passwort registrieren und anmelden. Nach der Registrierung erhalten Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail. Die Nutzer verpflichten sich, die Vorgaben des Brandguides verbindlich einzuhalten und hiervon nicht ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einer entscheidungsbefugten Person des ZDF abzuweichen und sind daneben einverstanden, dass etwaige das Brandguide betreffende Korrespondenz per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzers erfolgt. Das ZDF weist im Übrigen darauf hin, dass Nutzer keinen Anspruch auf eine Registrierung haben und behält sich insbesondere vor, Nutzern eine Registrierung oder Nutzung zu untersagen.
2.3.
Das ZDF behält sich das Recht vor, dem Nutzer die erteilte Nutzungserlaubnis bzw. Zugangsberechtigung ganz oder teilweise fristlos zu entziehen und das Benutzerkonto zu löschen, insbesondere wenn die Nutzung einzelner Materialien oder Inhalte in einer Weise erfolgt, die mit den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere Werbe- und Sponsoringverboten, nicht zu vereinbaren ist oder wenn die Nutzung gegen sonstige Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere Ziffer 3.3., verstößt.
3. Nutzungsrechte, Haftung
3.1. Das ZDF berechtigt, die nach diesen Nutzungsbedingungen registrierten und berechtigten Nutzer, die im Brandguide enthaltenen Materialien ausschließlich nach den inhaltlichen, gestalterischen und sonstigen darin enthaltenen, verbindlichen und einheitlichen Corporate-Design-Vorgaben zur Nutzung von Designelementen, Markenwerten und Anwendungen des ZDF nach Anleitungen, Ansichten und Beispiele dazu zu verwenden und nicht exklusiv zu nutzen. Diese Berechtigung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt auf die Erfüllung oder Erbringung der der Nutzungsberechtigung des Brandguides zugrundeliegenden Vereinbarung und kann von ZDF jederzeit einseitig widerrufen werden. Eine über diese Berechtigung hinausgehende Verwendung oder Nutzung ist – gleich welcher Art – ausgeschlossen.
3.2. ZDF versichert, über alle nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte und Befugnisse uneingeschränkt verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen, die zu Ansprüchen gegenüber nach diesen Nutzungsbedingungen registrierten und berechtigten Nutzern führen können. Im Übrigen haftet das ZDF dem Nutzer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die der geschädigten Partei durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der schädigenden Partei oder hinsichtlich der Verletzung von Pflichten, auf deren Einhaltung die geschädigte Partei regelmäßig vertrauen darf, entstehen; in diesen Fällen ist die gegenseitige Haftung jedoch – soweit möglich – der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und nutzungstypische Schäden.
4. Umfang des Nutzungsrechts, Beschränkungen, Freistellung
4.1. Alle im Brandguide eingestellten Materialien und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums und stellen einen wichtigen Teil des ZDF-Markenbildes dar. Sie dürfen daher nur in der vorliegenden Form und unter Einhaltung der in den betreffenden Guidelines ausformulierten Vorgaben eingesetzt werden. Sie dürfen nicht verändert werden und nur so lange verwendet werden, wie sie im ZDF-Brandguide eingestellt sind. Veraltete Materialien und Inhalte dürfen nicht verwendet werden. Der Nutzer hat sich über den aktuellen Stand der Guidelines in angemessem Abstand zu informieren.
4.2. Eine Weiterlizensierung der eingestellten Inhalte ohne vorherige Zustimmung des ZDF ist nicht gestattet.
4.3. Nicht gestattet ist zudem die Nutzung der im Brandguide eingestellten Inhalten zu Handelszwecken oder zum Zweck von Werbung und Sponsoring oder im unmittelbaren Umfeld von Werbung und Sponsoring, die dem ZDF zugerechnet werden könnten.
4.4. Änderungen an dem vom ZDF zur Verfügung gestellten Material sind nicht gestattet. Eine Verwendung von Brandguide-Materialien des ZDF insbesondere in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder sonst wie jugendgefährdendem Kontext, ist unzulässig.
4.5. Der Nutzer stellt das ZDF von allen Ansprüchen frei, die wegen der nutzungswidrigen Verwendung des Bildmaterials erhoben werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
5. Datenschutz, Geheimhaltung
5.1. Die Nutzung des Brandguides unterliegt außerdem der zugehörigen Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
5.2. Nutzer werden sämtliche Informationen des Brandguides die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse angesehen werden, vertraulich und geheim halten sowie ausschließlich beschränkt auf die Erfüllung oder Erbringung der der Nutzungsberechtigung des Brandguides zugrundeliegenden Vereinbarung nach diesen Nutzungsbedingungen verwenden und insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder zum Gegenstand eigener gewerblicher Schutzrechte machen oder entsprechend verwerten.
6. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung
6.1. Das ZDF ist darum bemüht, einen störungsfreien Betrieb des Brandguides zu ermöglichen und diesen möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Eine lückenlose Verfügbarkeit ist technisch aber nicht realisierbar. ZDF übernimmt daher keine Gewährleistung für einen störungsfreien Betrieb oder eine bestimmte Verfügbarkeit. Das ZDF kann insbesondere den Zugang zu einzelnen Funktionalitäten ganz oder teilweise sowie zeitweise oder auf Dauer einschränken. Das ZDF ist jederzeit berechtigt, bereitgestellte Inhalte, Dienste und Funktionalitäten zu ändern oder zu entfernen.Das ZDF ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, neue Inhalte oder Funktionen verfügbar zu machen. Das umfasst auch die Einführung neuer Corporate-Design-Vorgaben zur Nutzung von Designelementen, Markenwerten, und Anwendungen des ZDF und Anleitungen, Ansichten und Beispielen dazu.
6.2. Urheber-, Leistungsschutz-, gewerbliche Schutz- oder sonstige Verwertungsrechte, die durch die Nutzung des Brandguides entstehen, stehen – soweit möglich – ausschließlich dem ZDF zu.
6.3. Das ZDF ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder anzupassen. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen entstehen ist – soweit zulässig – der Sitz des ZDF, Mainz.
6.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bestimmungen als lückenhaft erweisen.
6.5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vorstehende Bestimmung (Salvatorische Klausel) nicht zu einer Beweislastumkehr führt, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.